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NeonRewind Radio – Teamordnung

Offizielle Teamordnung – NeonRewind Radio

Stand: September 2026

Diese Teamordnung regelt die interne Zusammenarbeit bei NeonRewind Radio. Sie gilt für alle Personen, die als Inhaber, Radioleitung, Administratoren, Moderatoren, DJs oder in einer sonstigen Teamfunktion tätig sind.

Gesetzliche Bestimmungen und individuell geschlossene Verträge bleiben von dieser Teamordnung unberührt.

§ 1 – Radioleitung und Inhaber

Marcel Glanz – Inhaber / Radioleitung
Lea Gehrmann – Inhaberin / Radioleitung

Die Tätigkeit von Lea Gehrmann als minderjährige Inhaberin erfolgt mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin.

Beide Inhaber sind innerhalb der internen Organisation grundsätzlich gleichberechtigt.

§ 2 – Informationspflicht der Inhaber

Die Inhaber verpflichten sich, einander über wesentliche Angelegenheiten des Radios zu informieren.

Dazu gehören insbesondere wichtige Vorkommnisse innerhalb des Teams, Beschwerden und Konflikte, Änderungen am Sendebetrieb, relevante technische Probleme, wichtige Entscheidungen, erhebliche Regelverstöße, Verwarnungen und geplante Ausschlüsse sowie sonstige Informationen, die für die Leitung von NeonRewind Radio von Bedeutung sind.

Wesentliche Informationen dürfen gegenüber dem jeweils anderen Inhaber nicht bewusst zurückgehalten werden.

§ 3 – Verhalten innerhalb des Teams

Alle Teammitglieder haben respektvoll und angemessen miteinander umzugehen.

Beleidigungen, Drohungen, gezielte Provokationen, Diskriminierungen sowie bewusst falsche Tatsachenbehauptungen über andere Teammitglieder können interne Konsequenzen nach sich ziehen.

Meinungsverschiedenheiten sollen möglichst intern und sachlich geklärt werden.

§ 4 – Vertrauliche Informationen

Interne Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder deren vertraulicher Charakter eindeutig erkennbar ist, dürfen grundsätzlich nicht ohne Berechtigung an Außenstehende weitergegeben werden.

Dies betrifft insbesondere interne Konflikte, Zugangsdaten, technische Sicherheitsinformationen und personenbezogene Informationen anderer Teammitglieder.

Die Weitergabe relevanter Informationen zwischen den beiden Inhabern wird dadurch grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

§ 5 – Sendungen

DJs und Moderatoren sind für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer geplanten Sendungen verantwortlich.

Kann eine Sendung nicht durchgeführt werden, soll die Radioleitung möglichst frühzeitig informiert werden.

Während einer Sendung sind die dafür vorgesehenen internen Kommunikationskanäle zu beachten.

§ 6 – Musik und Sendervorgaben

Die für NeonRewind Radio beziehungsweise für die jeweilige Sendung geltenden musikalischen Vorgaben sind einzuhalten.

Titel sollen ordnungsgemäß mit den erforderlichen Titel- und Interpreteninformationen versehen sein.

Wiederholte Verstöße gegen vereinbarte Musik- oder Sendevorgaben können zu internen Maßnahmen führen.

§ 7 – Sendeplan

Teammitglieder mit entsprechenden Aufgaben sind verpflichtet, den Sendeplan ordnungsgemäß zu pflegen beziehungsweise Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Übernommene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Sendeplan sollen zuverlässig erledigt werden.

§ 8 – Sendeankündigungen

Sofern dies für die jeweilige Sendung vorgesehen ist, sollen nachfolgende Sendungen und Moderatoren beziehungsweise DJs ordnungsgemäß angekündigt werden.

§ 9 – Chatwachen und Abstimmungen

Wer für Chatwachen, Moderation oder vergleichbare Aufgaben eingeteilt ist, soll die dafür vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen.

Bei internen Abstimmungen, bei denen die Teilnahme bestimmter Teammitglieder erforderlich ist, wird eine rechtzeitige Beteiligung erwartet.

§ 10 – Kommunikation

Eine funktionierende Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit.

Teammitglieder sollen auf wichtige Nachrichten der Radioleitung innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagieren.

Probleme und Missverständnisse sollen möglichst direkt mit den beteiligten Personen beziehungsweise der Radioleitung geklärt werden.

§ 11 – Verwarnungen

Bei Verstößen gegen diese Teamordnung kann die Radioleitung abhängig von Art und Schwere des Vorfalls ein klärendes Gespräch führen, einen Hinweis oder eine Verwarnung aussprechen, Aufgaben oder Berechtigungen einschränken, eine Person vorübergehend vom Sendebetrieb ausschließen oder die Zusammenarbeit vollständig beenden.

Eine bestimmte Anzahl vorheriger Verwarnungen ist bei schwerwiegenden Vorfällen nicht zwingend erforderlich.

§ 12 – Ausschluss aus dem Team

Die Radioleitung kann die interne Zusammenarbeit mit einem Teammitglied beenden, wenn hierfür aus ihrer Sicht ein sachlicher Grund besteht.

Ein solcher Grund kann insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen, wiederholter Nichterfüllung übernommener Aufgaben, erheblichem Vertrauensverlust, respektlosem Verhalten, schwerwiegenden Kommunikationsproblemen, bewusster Weitergabe vertraulicher Informationen, erheblicher Störung des Sendebetriebs oder Missbrauch von Berechtigungen und Zugangsdaten vorliegen.

Bei einem schwerwiegenden Vorfall kann ein Ausschluss unmittelbar erfolgen.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit können nicht mehr benötigte Zugänge und Berechtigungen zu internen Bereichen, Radio-Systemen und Kommunikationskanälen entzogen werden.

Bestehende gesetzliche oder individuell vereinbarte vertragliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 – Entscheidungen der Radioleitung

Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten des Radios sollen grundsätzlich zwischen beiden Inhabern kommuniziert werden.

Ist bei einem dringenden Vorfall sofortiges Handeln erforderlich, kann ein Inhaber zunächst notwendige Maßnahmen treffen. Der andere Inhaber ist anschließend so bald wie möglich darüber zu informieren.

§ 14 – Zugangsdaten und Sicherheit

Zugangsdaten für Radio-, Website-, Streaming-, Discord- oder andere interne Systeme dürfen nicht ohne Zustimmung der Radioleitung an unberechtigte Personen weitergegeben werden.

Nach dem Ausscheiden aus dem Team dürfen bestehende Zugänge nicht weiter genutzt werden.

Die Radioleitung kann Berechtigungen entsprechend der jeweiligen Aufgabe anpassen.

§ 15 – Änderungen der Teamordnung

NeonRewind Radio kann diese Teamordnung anpassen, wenn organisatorische, technische oder betriebliche Änderungen dies erforderlich machen.

Das Team soll über wesentliche Änderungen informiert werden.

§ 16 – Schlussbestimmungen

Diese Teamordnung dient der Organisation und Regelung der internen Zusammenarbeit bei NeonRewind Radio.

Sie ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften und setzt individuell bestehende Verträge nicht außer Kraft.

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